Antipsychotika

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Antipsychotika

  • Definition, Bedeutung

    • Motive für eine Straftat, die nach ethischen und moralischen Normen besonders verachtenswert sind und nach sittlicher Wertung auf unterster Stufe stehen (z.B. Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier) 
  • siehe Neuroleptikum

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(Definition ergänzt von Lia am 11.04.2019)

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