Antipsychotika
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Antipsychotika
Definition, Bedeutung
- Motive für eine Straftat, die nach ethischen und moralischen Normen besonders verachtenswert sind und nach sittlicher Wertung auf unterster Stufe stehen (z.B. Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier)
- siehe Neuroleptikum
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(Definition ergänzt von Lia am 11.04.2019)
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