antragsrecht

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antragsrecht

Definition, Bedeutung

  • Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person in einer parlamentarischen Körperschaft einen Antrag auf Beratung eines bestimmten Gegenstandes, in der Regel mit dem Ziel der Beschlussfassung in vorgegebener Richtung zu stellen.

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(Definition ergänzt von Björn am 11.04.2019)

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