Anwärter

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Anwärter

Definition, Bedeutung

  • Bewerber auf eine Stelle beziehungsweise ein Amt
  • Ein Anwärter ist im Beamtenrecht eine Person mit dem statusrechtlichen Verhältnis Beamter auf Widerruf, der sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn in Deutschland in einer Laufbahnausbildung befindet.
  • jmd., der Aussicht oder ein Anrecht auf etwas hat; anwärter auf ein Amt, auf den Thron

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anwärter' trennt man wie folgt:

  • An|wär|ter
(Definition ergänzt von Marie am 28.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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