Anwärter
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Anwärter
Definition, Bedeutung
- Bewerber auf eine Stelle beziehungsweise ein Amt
- Ein Anwärter ist im Beamtenrecht eine Person mit dem statusrechtlichen Verhältnis Beamter auf Widerruf, der sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn in Deutschland in einer Laufbahnausbildung befindet.
- jmd., der Aussicht oder ein Anrecht auf etwas hat; anwärter auf ein Amt, auf den Thron
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Anwärter' trennt man wie folgt:
- An|wär|ter
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