Anwachsung

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Anwachsung

Definition, Bedeutung

Von Anwachsung spricht man im Zivilrecht bei Gesamthandsgemeinschaften wenn nach Wegfall eines Gesamthänders dessen Teil auf die anderen Gesamthänder verteilt wird.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anwachsung' trennt man wie folgt:

  • An|wach|sung
(Definition ergänzt von Ömer am 18.03.2019)

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