Anwaltshaftung
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Anwaltshaftung
Definition, Bedeutung
Von Anwaltshaftung oder Anwaltsregress spricht man, wenn ein Mandant von seinem Anwalt wegen eines Fehlers Schadensersatz verlangt.Anwälte haften für Pflichtverletzungen gemäß Â§ 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz. Voraussetzungen
1. Bestehen eines Anwaltsvertrag
2. Von diesem Vertrag umfasste Anwaltspflicht (z.B. Beratungspflicht)
3. Verletzung dieser Pflicht
4. Schaden. Der Schaden ist gemäß Â§ 249 BGB mittels der Differenzhypothese zu ermitteln. Bei Urteilen ist nach h.M. auf die Frage abzustellen, welches Urteil hätte ergehen müssen (BGH NJW 2005, 3071, 3073; Bamberger/Roth, § 675 Rn. 25), bzw. ob eine Klage ohne die Pflichtverletzung Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
5. Haftungsbegründende Kausalität des Schadens zur Verletzung
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