Anwaltskosten

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Anwaltskosten

Definition, Bedeutung

Die Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit vom Mandanten verlangen kann. Welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden, regelt die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Sie ist Gesetz und für den Rechtsanwalt bindend. Aus wirtschaftlichen Gründen kann jedoch (im Rahmen der so genannten Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe) auch eine unentgeltliche Inanspruchnahme eines Anwalts in Frage kommen. Auf diese Möglichkeiten muss der Rechtsanwalt seine Mandanten hinweisen.

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(Definition ergänzt von Yusuf am 19.03.2019)

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