Anwaltspflicht

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Anwaltspflicht

Definition, Bedeutung

Den Privatkonkurs kann der Schuldner auch alleine, ohne anwaltliche oder sonstige Vertretung durchführen. Da der Privatkonkurs aber sehr kompliziert ist, sollte man jedenfalls guten Rat einholen und sich bei Bedarf auch vertreten lassen. Rechtsanwälte können im Konkurs vertreten, die anfallenden Kosten muss der Schuldner allerdings zusätzlich bezahlen können. Kostenlose und sehr qualifizierte Beratung und Vertretung bieten die bevorrechteten Schuldnerberatungen. Keine Anwaltspflicht besteht vor allem in Zivilprozessen bis 4.000 Euro, in Abstammungs-, Unterhalts- und Ehesachen, in Besitzstörungsstreitigkeiten und Mietrechtsverfahren. In allen anderen Zivilprozessen mit einem Streitwert über 4.000 Euro müssen sowohl der Kläger als auch der Beklagte für bestimmte Prozesshandlungen durch einen Rechtsanwalt vertreten sein.

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(Definition ergänzt von Pascal am 20.04.2019)

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