Anwartschaft

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Anwartschaft

Definition, Bedeutung

Begründete Aussicht, begründeter Anspruch auf ein Amt, einen Posten, eine Stellung

Die Anwartschaft ist die rein tatsächliche Aussicht auf einen zukünftigen Rechtserwerb.Im Zivilrecht spricht man von einem Anwartschaftsrecht, wenn sich die Stellung des Anwartschaftsinhabers derart verdichtet hat, dass die Erlangung eines Rechts nur noch durch die Handlungen des Rechteerhaltenden bestimmt werden und diese Rechtsposition von Dritten nicht mehr beschadet werden kann. Formal ausgedrückt besteht eine Anwartschaft, wenn von einem mehraktigen Erwerbsvorgang schon so viele Teile vorgenommen worden sind, dass der endgültige Eintritt des Erwerbs allein vom Willen des Erwerbenden abhängt. Zum Beispiel bei einem Ratenkauf erwirbt der Käufer die Anwartschaft auf das Eigentum an dem Kaufgut durch die Zahlungen der Raten. Mit Zahlung der letzten Rate verwandelt sich die Anwartschaft auf das Eigentum in Eigentumsrecht an der Sache.Der Begriff Anwartschaft spielt auch eine Rolle beim Versorgungsausgleich gemäß § 1587 a BGB.Im öffentlichen Recht wird der Begriff Anwartschaft im Hinblick auf Ruhegehalts- und Hinterbliebenenversorgung der öffentlich Bediensteten verwendet.Im Sozialversicherungsrecht werden durch die Beitragszahlungen Anwartschaften auf die Versicherungsleistung begründet. So erwirbt der Versicherungspflichtige oder freiwillig Versicherte durch Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung Rentenanwartschaften, die Eigentumsschutz im verfassungsrechtlichen Sinn (Art. 14 GG) genießen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anwartschaft' trennt man wie folgt:

  • An|wart|schaft
(Definition ergänzt von Selim am 27.03.2019)
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