Anwartschaftsbarwert

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Anwartschaftsbarwert

Definition, Bedeutung

Mit Anwartschaftsbarwert bezeichnet man den Barwert für Leistungen, die noch nicht gezahlt werden, also typischerweise für Anwärter, die eben noch keine Leistungsempfänger sind.

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(Definition ergänzt von Marika am 20.02.2019)

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