Anzahlung

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Anzahlung

Definition, Bedeutung

  • Eine Anzahlung (früher: Angeld, Aufgeld, oder Haftgeld) stellt die erste Rate eines in mindestens zwei Raten zu zahlenden Kaufpreises dar und wird häufig beim Abschluss eines Kaufvertrags vereinbart.
  • Teilzahlung, Zahlung; eine anzahlung leisten
  • Zahlung des ersten Teiles eines Gesamtbetrages
  • Zahlung eines Teiles einer vertraglich vereinbarten Vergütung sofort bei Vertragsschluss.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anzahlung' trennt man wie folgt:

  • An|zah|lung
(Definition ergänzt von Carmen am 27.02.2019)
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