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Definition, Bedeutung

  • angezeigt ratsam, notwendig; es ist, scheint angezeigt, Maßnahmen dagegen zu ergreifen; ich halte es für angezeigt, den Standort zu wechseln
  • bei einer Behörde melden; einen Diebstahl bei der Polizei anzeigen
  • durch Anzeige öffentlich bekannt machen; die Geburt eines Kindes anzeigen
  • einen Stand zeigen; die Waage zeigt 250 g an; der Zähler zeigt den Verbrauch an Heizöl an
  • etwas anzeigen
  • jmdn. anzeigen bei der Polizei melden, dass jmd. eine strafbare Handlung begangen hat, Strafanzeige erstatten; jmdn. wegen Diebstahls, Ruhestörung anzeigen
  • transitiv: ::a in einer Zeitung, Zeitschrift oder Ähnlichem, eine private, geschäftliche oder amtliche Mitteilung veröffentlichen ::b in Kenntnis setzen
  • transitiv: Auskunft über den Stand von etwas geben
  • transitiv: der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine von jemandem verübte Straftat mitteilen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anzeigen' trennt man wie folgt:

  • an|zei|gen
(Definition ergänzt von Joy am 15.03.2019)
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