Anzeigepflicht

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Anzeigepflicht

Definition, Bedeutung

Von einer Anzeigepflicht spricht man bei der gesetzlichen Pflicht, Behörden über bestimmte zukünftige Tatsachen zu informieren. Z.B. ist gemäß Â§ 14 Gewo der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anzeigepflicht' trennt man wie folgt:

  • An|zei|ge|pflicht
(Definition ergänzt von Justine am 21.03.2019)

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Begriffe mit Anzeigepflicht

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