apostille

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apostille

Definition, Bedeutung

Im internationalen Rechtsverkehr bedürfen schriftliche Urkunden, Verträge und alle rechtserheblichen Schriftstücke zum Nachweis der Echtheit der so genannten "diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation" oder einer anderen Beglaubigungs- oder Legalisationsform, wenn dies zwischen Staaten in bilateralen oder multilateralen Staatsverträgen vereinbart wurde.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'apostille' trennt man wie folgt:

  • Apos|til|le
(Definition ergänzt von Denise am 02.04.2019)

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