apostille
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apostille
Definition, Bedeutung
Im internationalen Rechtsverkehr bedürfen schriftliche Urkunden, Verträge und alle rechtserheblichen Schriftstücke zum Nachweis der Echtheit der so genannten "diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation" oder einer anderen Beglaubigungs- oder Legalisationsform, wenn dies zwischen Staaten in bilateralen oder multilateralen Staatsverträgen vereinbart wurde.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'apostille' trennt man wie folgt:
- Apos|til|le
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