Appellation

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Appellation

Definition, Bedeutung

Mit Appellation wird die Anrufung eines höheren Gerichts zur Kontrolle einer gerichtlichen Entscheidung bezeichnet. Mit Appellationsgericht dementsprechend ein höheres Gericht, dass Entscheidungen unterer Gericht kontrolliert.

In der bundesdeutschen Rechtssprache sind beide Begriffe nicht gebräuchlich.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Appellation' trennt man wie folgt:

  • Ap|pel|la|ti|on
(Definition ergänzt von Frederike am 17.02.2019)

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