approbationen

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approbationen

Definition, Bedeutung

Die Approbation (Bestallung) lässt sich herleiten aus dem lateinischen Wort approbatio (Billigung, Genehmigung) und steht in Zusammenhang mit folgendem: 1. Als Approbation bezeichnet man eine staatliche Genehmigung zur Berufsausübung, die entsprechend den Approbationsordnungen von den zuständigen Landesbehörden der Bundesländer an Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte erteilt wird. Für Ärzte kann z. B. die Approbation nur nach erfolgreich abgeschlossenem Studium (12 Semester) und bestandener ärztlicher Prüfung ausgesprochen werden. Die Zahl der erteilten Approbationen entspricht in etwa der Zahl der in einem Kalenderjahr die Berufsausbildung abschließenden Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte, die eine Tätigkeit in ihrem Beruf anstreben. Die Approbation von Psychologischen Psychotherapeuten wird durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. 2. Nach dem Kirchenrecht ist die Approbation die Bestätigung eines Geistlichen in seinem Amt. Im Mittelalter, vor allem ab dem 12. Jahrhundert, der Anspruch auf Bestätigung der Wahl des Rex Romanorum durch den Papst, was jedoch von den römisch-deutschen Königen, vor allem seit dem 14. Jahrhundert, vehement bestritten wurde. In der Goldenen Bulle von 1356 wurde das Recht der Wahl nur den Kurfürsten zugebilligt. 3. Auch die Imprimatur, d. h. die Druckerlaubnis eines katholischen Bischofs bzw. Generalvikars, wird als Approbation bezeichnet. 4. In Österreich wird unter Approbation die Annahme einer Dissertation als Voraussetzung zur Promotion verstanden. 5. In der Elektrotechnik versteht man unter Approbation die Zulassung eines Bauteils durch die zu zertifizierende Stelle (zum Beispiel USA: Underwriters Laboratories, Kanda: Canadian Standards Association)

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(Definition ergänzt von Julie am 03.03.2019)

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