arbeiterwohnungsbaugenossenschaft

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arbeiterwohnungsbaugenossenschaft

Definition, Bedeutung

  • Eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (abgekürzt AWG) war in der DDR der Zusammenschluss von Beschäftigten in Betrieben und Institutionen zu einer sozialistischen Genossenschaft, mit dem Zweck der Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Wohnungen als genossenschaftliches Eigentum.
  • genossenschaftlich organisierter Wohnungsbau

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(Definition ergänzt von Adnan am 22.02.2019)

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