Arbeitgeber

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Arbeitgeber

  • Definition, Bedeutung

    jmd., der Arbeitskräfte gegen Entgelt beschäftigt; Ggs. Arbeitnehmer

    • jemandem einen Gegenstand (vor allem: ein Bild oder Buch) persönlich durch Widmung zuweisen
    • jmdm. etwas dedizieren jmdm. etwas widmen, schenken

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arbeitgeber' trennt man wie folgt:

  • Ar|beit|ge|ber

Beispielsätze mit dem Begriff 'Arbeitgeber'

  • England kennt nur die Einteilung in Arbeitgeber, Arbeitnehmer und auf eigene Rechnung Arbeitende, und auch diese erst in der letzten Zählung von 1891, der von 1881 fehlt fast jede Einteilung, und nur die große Detaillierung der Arbeitszweige ermöglicht eine annähernd richtige Feststellung der proletarischen Arbeit.Quelle: Arbeiterbewegung und Sozialreform in Deutschland.
  • Sowohl bei der Arbeiterversicherung wie bei der Arbeiterschutz-Gesetzgebung sind die Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich als gleichberechtigte Parteien behandelt und überall da, wo Interessen der Arbeiter in Frage kommen, besondere Vertreter derselben zugelassen worden, von dem Arbeiterausschuss in der einzelnen Fabrik hinauf bis zur Mitgliedschaft in der höchsten Spruchbehörde, dem Reichsversicherungsamt.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite

(Definition ergänzt von Jermaine am 11.03.2019)

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