arbeitgeberpräsident

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arbeitgeberpräsident

Definition, Bedeutung

  • Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände
  • Präsident einer Arbeitgebervereinigung

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'arbeitgeberpräsident' trennt man wie folgt:

  • Ar|beit|ge|ber|prä|si|dent
(Definition ergänzt von Heidi am 12.03.2019)
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