Arbeitgeberverband

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Arbeitgeberverband

Definition, Bedeutung

  • Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat.
  • Organisation, in der sich die Arbeitgeber zusammengeschlossen haben, verhandelt mit den Gewerkschaften

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arbeitgeberverband' trennt man wie folgt:

  • Ar|beit|ge|ber|ver|band
(Definition ergänzt von Roman am 21.02.2019)

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