Arbeitnehmerüberlassung

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Arbeitnehmerüberlassung

Definition, Bedeutung

  • Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Synonyme: Zeitarbeit, Leiharbeit, Mitarbeiterüberlassung oder Personalleasing) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zumeist gegen ein Entgelt zur Arbeitsleistung überlassen.

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(Definition ergänzt von Sandra am 17.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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