Arbeitnehmerfreizügigkeit

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Arbeitnehmerfreizügigkeit

Definition, Bedeutung

  • Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass jeder Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union in jedem anderen Mitgliedsstaat unter den gleichen Voraussetzungen arbeiten darf, wie ein Bürger des betreffenden Staates. Arbeitnehmerfreizügigkeit ist als Bürgerrecht Teil der generellen Freizügigkeit der Personen.
  • Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zur Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union.
  • Grundfreiheit in der Europäischen UnionEuropäischen Union, die es jedem Bürger unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit ermöglicht, unter gleichen Voraussetzungen zu arbeiten wie ein Staatsbürger

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(Definition ergänzt von Samantha am 21.03.2019)
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