Arbeitsamt

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Arbeitsamt

Definition, Bedeutung

Mit Arbeitsamt wird die Behörde bezeichnet, die auf unterster Ebene als Teil der Bundesanstalt für Arbeit (jetzt Bundesagentur) für die Arbeitsvermittlung und das Arbeitlosengeld zuständig ist. Durch die Hartz-Reformen wurden die Arbeitsämter in Arbeitagenturen umbenannt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arbeitsamt' trennt man wie folgt:

  • Ar|beits|amt
(Definition ergänzt von Mike am 10.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

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Begriffe mit Arbeitsamt

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