Arbeitsberechtigung
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Arbeitsberechtigung
Definition, Bedeutung
- Die Arbeitsberechtigung war in der DDR ein Nachweis über die Befähigung von Werktätigen zur Ausführung von Arbeiten, die nach den Rechtsvorschriften eine besondere Befähigung erforderten (§ 214 Arbeitsgesetzbuch (AGB)).
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