Arbeitsberechtigung

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Arbeitsberechtigung

Definition, Bedeutung

  • Die Arbeitsberechtigung war in der DDR ein Nachweis über die Befähigung von Werktätigen zur Ausführung von Arbeiten, die nach den Rechtsvorschriften eine besondere Befähigung erforderten (§ 214 Arbeitsgesetzbuch (AGB)).

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(Definition ergänzt von Joleen am 01.04.2019)

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