Arbeitsbereitschaft

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Arbeitsbereitschaft

Definition, Bedeutung

  • Arbeitsbereitschaft ist ein Begriff des Arbeitsrechts. Hierunter wird in Deutschland die Zeit "wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung" verstanden, in welcher der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereit halten muss, um die Arbeit sofort und ohne Fremdaufforderung aufzunehmen.

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(Definition ergänzt von Kiyan am 09.04.2019)
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