Arbeitsbescheinigung

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Arbeitsbescheinigung

Definition, Bedeutung

Mit Arbeitsbescheinigung wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers über alle Tatsachen bezeichnet, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (§ 312 Abs. 1 SGB III). Die Arbeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen und übergeben.

Will der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen, muss der die Arbeitsbescheinigung der Agentur für Arbeit vorlegen.

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(Definition ergänzt von Elin am 08.03.2019)

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