arbeitsdienst
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arbeitsdienst
Definition, Bedeutung
- Arbeitsdienst ist eine freiwillige Möglichkeit oder gesetzlich erzwungene Verpflichtung, öffentliche oder gemeinnützige Arbeitsaufgaben zu übernehmen, gegen eine (gewöhnlich geringe oder auch gar keine) Besoldung.
- Nationalsozialismus: Kurzwort für Reichsarbeitsdienst
- Organisation, die vor allem Jugendliche zur Ableistung öffentlicher Arbeiten zusammenfasste
- Selbstverpflichtung/Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'arbeitsdienst' trennt man wie folgt:
- Ar|beits|dienst
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