arbeitsdienst

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arbeitsdienst

Definition, Bedeutung

  • Arbeitsdienst ist eine freiwillige Möglichkeit oder gesetzlich erzwungene Verpflichtung, öffentliche oder gemeinnützige Arbeitsaufgaben zu übernehmen, gegen eine (gewöhnlich geringe oder auch gar keine) Besoldung.
  • Nationalsozialismus: Kurzwort für Reichsarbeitsdienst
  • Organisation, die vor allem Jugendliche zur Ableistung öffentlicher Arbeiten zusammenfasste
  • Selbstverpflichtung/Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'arbeitsdienst' trennt man wie folgt:

  • Ar|beits|dienst
(Definition ergänzt von Jano am 06.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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Begriffe mit arbeitsdienst

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