Arbeitsdirektor

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Arbeitsdirektor

Definition, Bedeutung

Der Arbeitsdirektor ist das mit den Personal- und Sozialangelegenheiten betraute Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsführung eines paritätisch mitbestimmten Unternehmens (§ 33 Mitbestimmungsgesetz, § 13 Montanmitbestimmungsgesetz). In der Montanindustrie kann der Arbeitsdirektor nicht gegen die Stimmen der Mehrheit der Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestellt werden. In der Praxis außerhalb der Montanindustrie findet sich oft die Konstellation, nach welcher der Personalchef des Unternehmens zugleich Arbeitsdirektor ist. Dort wird der Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied in den Vorstand bestellt. Er hat wie alle übrigen Mitglieder des Vorstands seine Entscheidungen in enger Abstimmung mit dem Gremium zu treffen. Die weiteren Details der Zusammenarbeit werden üblicherweise in der Geschäftsordnung geregelt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arbeitsdirektor' trennt man wie folgt:

  • Ar|beits|di|rek|tor
(Definition ergänzt von Leif am 21.03.2019)

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