Arbeitserlaubnis

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Arbeitserlaubnis

Definition, Bedeutung

  • Arbeitserlaubnis war die von der Bundesagentur für Arbeit gegenüber Ausländern erteilte Genehmigung, im Bundesgebiet einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen (§ 284 SGB III in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung).
  • behördliche Genehmigung für einen Ausländer, dass er eine bezahlte Arbeit suchen und aufnehmen darf
  • behördliche Genehmigung zur Arbeitsaufnahme

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arbeitserlaubnis' trennt man wie folgt:

  • Ar|beits|er|laub|nis
(Definition ergänzt von Giuseppe am 09.03.2019)
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