Arbeitsförderungsgesetz

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Arbeitsförderungsgesetz

Definition, Bedeutung

  • Das deutsche Arbeitsförderungsgesetz (AFG) – mit vollem Titel „Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des Wirtschaftswachstums“ – löste 1969 das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus dem Jahr 1927 ab und war bis zum 31. Dezember 1997 Grundlage des Arbeitsförderungsrechts.

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(Definition ergänzt von Angela am 14.04.2019)
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