Arbeitsförderungsrecht

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Arbeitsförderungsrecht

Definition, Bedeutung

  • Das Arbeitsförderungsrecht wurde mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. März 1997 mit Wirkung zum 1. Januar 1998 als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch eingeordnet, wodurch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelöst wurde.

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(Definition ergänzt von Naemi am 14.03.2019)
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