Arbeitsgerichtsbarkeit
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Arbeitsgerichtsbarkeit
Definition, Bedeutung
Mit Arbeitsgerichtsbarkeit wird der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit bezeichnet, dem alle privatrechtlichen Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen und Tarifverträgen sowie Streitigkeiten über Betriebsverfassungsrecht und sonstiges Mitbestimmungsrecht zugewiesen sind.Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch die
* Arbeitsgerichte (ArbG)
* Landesarbeitsgerichte (LAG) und das
* Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG)
Siehe auch unter Gerichtsbarkeit.
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