Arbeitsgerichtsbarkeit

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Arbeitsgerichtsbarkeit

Definition, Bedeutung

Mit Arbeitsgerichtsbarkeit wird der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit bezeichnet, dem alle privatrechtlichen Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen und Tarifverträgen sowie Streitigkeiten über Betriebsverfassungsrecht und sonstiges Mitbestimmungsrecht zugewiesen sind.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch die

* Arbeitsgerichte (ArbG)

* Landesarbeitsgerichte (LAG) und das

* Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG)

Siehe auch unter Gerichtsbarkeit.

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(Definition ergänzt von Jonny am 26.02.2019)

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