Arbeitskampf

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Arbeitskampf

Definition, Bedeutung

  • Arbeitskampf ist ein Sammelbegriff aus dem kollektiven Arbeitsrecht und bezeichnet die Ausübung kollektiven Drucks durch Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite zur Regelung von Interessenkonflikten bei der Aushandlung von Löhnen und anderen Arbeitsbedingungen.
  • organisierte Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, in der beide Seiten unterschiedliche Positionen vertreten und ihren Forderungen beispielsweise durch Streiks, Demonstrationen oder Aussperrungen Ausdruck verleihen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arbeitskampf' trennt man wie folgt:

  • Ar|beits|kampf
(Definition ergänzt von Zoey am 17.03.2019)
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