arbeitslosenversicherung

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arbeitslosenversicherung

Definition, Bedeutung

  • Die Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialversicherung und wurde in Deutschland 1927 eingeführt. Sie bietet Beschäftigten die Möglichkeit, im Fall einer Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert zu sein.
  • Eine Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialversicherung, die das vorrangige Ziel hat, arbeitslosen Menschen während ihrer Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'arbeitslosenversicherung' trennt man wie folgt:

  • Ar|beits|lo|sen|ver|si|che|rung
(Definition ergänzt von Melina am 27.04.2019)

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