Arbeitslosigkeit

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Arbeitslosigkeit

  • Definition, Bedeutung

    Arbeitslos ist, wer keine Arbeit hat, der der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und sich beim Arbeitsamt gemeldet hat.
    Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug sind ab 1.1.1992 Pflichtbeitragszeiten. Versicherte, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen, sind demnach grundsätzlich versicherungspflichtig und erwerben Beitragszeiten in der Rentenversicherung.

    Die Beiträge werden von der Bundesversicherungsanstalt für Arbeit alleine getragen. Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind 80% des Arbeitsentgelts, aus dem sich die Lohnersatzleistung berechnet.
  • Das Fehlen von Arbeitsplätzen für die erwerbsfähige Bevölkerung; in den EL sind häufig 40 % der Erwerbstätigen von A. betroffen; neben der statistisch erfassten " offenen A."existiert noch die weit verbreitete " versteckte A. (= Unterbeschäftigung) etwa in der Landwirtschaft und im Kleinhandel.

    Zustand in der Marktwirtschaft, in dem mehr Menschen eine Erwerbsarbeit suchen als finden, weil weniger Arbeitskräfte gebraucht werden als vorhanden sind. Anders ausgedrückt: Das Angebot (an Arbeitskräften) ist größer ist als die Nachfrage. Arbeitslosenquote

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arbeitslosigkeit' trennt man wie folgt:

  • Ar|beits|lo|sig|keit

Beispielsätze mit dem Begriff 'Arbeitslosigkeit'

  • lässt die unverschuldete Arbeitslosigkeit eine Reform sehr wohl zu; nicht von heute auf morgen, wohl aber im Wege einer zielbewussten Gewerbepolitik.Quelle: Arbeiterbewegung und Sozialreform in Deutschland.

(Definition ergänzt von Gino am 25.03.2019)

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