arbeitsschutzausschuss
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arbeitsschutzausschuss
Definition, Bedeutung
- Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird in Deutschland ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern vorgeschrieben (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG).
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