arbeitsschutzausschuss

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arbeitsschutzausschuss

Definition, Bedeutung

  • Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird in Deutschland ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern vorgeschrieben (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG).

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(Definition ergänzt von Charline am 16.04.2019)
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