Arbeitsverhältnis

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Arbeitsverhältnis

Definition, Bedeutung

  • Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei im Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland um einen privatrechtlichen Vertrag, der „Arbeitsvertrag“ genannt wird, der wiederum eine Sonderform des Dienstvertrags ist.
  • rechtlich geregeltes Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich der Arbeit; jmd. steht in einem Abeitsverhältnis ist ständig gegen Entgelt bei jmdm. beschäftigt; ein Arbeitsverhältnis eingehen; das Arbeitsverhältnis lösen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arbeitsverhältnis' trennt man wie folgt:

  • Ar|beits|ver|hält|nis
(Definition ergänzt von Marieke am 08.05.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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