Arbeitszeugnis

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Arbeitszeugnis

Definition, Bedeutung

  • Ein Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein Dienstverhältnis.
  • Ein Arbeitszeugnis soll heute klar und verständlich formuliert sein und keine versteckten Falltüren enthalten. Generell soll es von Wohlwollen getragen sein. Zu seinem Aufbau gibt es einige Erfordernisse, die beachtet werden sollten, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dann ist der Arbeitgeber in einer bestimmten Bandbreite frei, wie er sich ausdrückt. Ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis" wird meistens nach einer Kündigung zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Es gib aber auch Zwischenzeugnisse, die aus anderen Gründen erstellt werden (Wechsel bei den Chefs, der Abteilung, auf Antrag u.a.). Ein Zeugnis ohne Bewertung der Leistungen durch den Arbeitgeber wird besser Arbeitsnachweis genannt.
  • vom Arbeitgeber ausgestelltes Zeugnis nach Beendigung der Ttigkeit
  • vom Arbeitgeber ausstellenausgestellte Urkunde für den Arbeitnehmer, die Informationen über das Arbeitsverhältnis enthält. Diese Urkunde wird meist bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erstellt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arbeitszeugnis' trennt man wie folgt:

  • Ar|beits|zeug|nis
(Definition ergänzt von Adriana am 03.03.2019)
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