Arbiter

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Arbiter

Definition, Bedeutung

Arbiter steht für

* eine elektronische Schaltung
* das Cognomen eines römischen Politikers, Titus Petronius
* im juristischen Sinne steht Arbiter für einen Vermittler, bzw. Schiedsrichter, siehe Mediation (Arbitration) oder Schiedsverfahren

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arbiter' trennt man wie folgt:

  • Ar|bi|ter
(Definition ergänzt von Fatima am 27.03.2019)
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