Architektin

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Architektin

Definition, Bedeutung

  • im übertragenem Sinne: Person, die etwas veranlasst, verursacht
  • weibliche Person, die sich beruflich mit der Architektur, also hauptsächlich dem Planen von Bauwerken jeglicher Art befasst

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Architektin' trennt man wie folgt:

  • Ar|chi|tek|tin
(Definition ergänzt von Andrea am 03.03.2019)
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