Architektin
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Architektin
Definition, Bedeutung
- im übertragenem Sinne: Person, die etwas veranlasst, verursacht
- weibliche Person, die sich beruflich mit der Architektur, also hauptsächlich dem Planen von Bauwerken jeglicher Art befasst
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Architektin' trennt man wie folgt:
- Ar|chi|tek|tin
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