Arzneimittelgesetz

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Arzneimittelgesetz

Definition, Bedeutung

  • Das Arzneimittelgesetz (AMG) ist in Deutschland ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts zur Ein- und Ausfuhr und zum Verkehr mit Arzneimitteln. Inhaltlich steht es nah (supplementär) zum Betäubungsmittelgesetz (Deutschland).
  • Das deutsche Arzneimittelgesetz ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts und regelt den Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Arzneimittelgesetz' trennt man wie folgt:

  • Arz|nei|mit|tel|ge|setz
(Definition ergänzt von Moritz am 09.04.2019)

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