Arzthaftungsrecht

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Arzthaftungsrecht

Definition, Bedeutung

Fügt ein Arzt einem Patienten bei der Behandlung einen Schaden zu oder nimmt er einen Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung vor, so haftet er auf Schadensersatz. Die Einwilligung ist nicht immer erforderlich - zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit des Patienten - für Kunstfehler haftet der Arzt jedoch immer.

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(Definition ergänzt von Baris am 26.03.2019)

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