Assoziierung

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Assoziierung

  • Definition, Bedeutung

    Assoziierung bezeichnet den vertraglichen Zusammenschluss von Staaten, Organisationen oder Personen zur Wahrnehmung bzw. Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Wie im Falle des EU-Rechtes kann Assoziierung auch den Anschluss von Nichtbeteiligten an ein bestehendes Bündnis bedeuten, ohne dass diese volle Mitgliedschaft erlangen, so z.B. die AKP-Staaten.

    Assoziierung, Form der Beteiligung eines Staates an einer Staatenverbindung, besonders einer Zoll- oder Wirtschaftsunion. Die Assoziierung bedeutet keine Vollmitgliedschaft.
  • Schaffung besonderer Beziehungen zwischen der EG und den ehemaligen Kolonien von EG-Ländern, die den EL wirtschaftliche Vorteile bieten.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Assoziierung' trennt man wie folgt:

  • As|so|zi|ie|rung

(Definition ergänzt von Eva am 18.02.2019)

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