Assoziierungsabkommen

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Assoziierungsabkommen

Definition, Bedeutung

  • Als Assoziierungsabkommen (auch Assoziationsabkommen) werden völkerrechtliche Verträge bezeichnet, bei denen sich der Vertragspartner an eine zwischennationale oder supranationale Gemeinschaft bindet, jedoch nicht (Voll-) Mitglied der Gemeinschaft wird.
    Die Europäische Union hat Assoziierungsabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen, wobei Beitrittskandidaten die Kopenhagener Kriterien erfüllen müssen. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen der Republik Türkei mit der Europäischen Union besteht ein solches Abkommen mit dem Beitrittskandidaten Türkei.[

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(Definition ergänzt von Liam am 07.03.2019)

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