Atomwaffensperrvertrag

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Atomwaffensperrvertrag

Definition, Bedeutung

Der Atomwaffensperrvertrag ist ein Vertrag der die Nichtweiterverbreitung (sog. Nonproliferation ) von Atomwaffen zum Gegenstand hat. Er regelt dass der Besitz atomarer Waffen auf die USA Russland Frankreich Großbritannien und die Volksrepublik China beschränkt bleiben soll und dass diese Atommächte kein atomwaffenfähiges Material an andere Staaten weiterverbreiten dürfen. Diese fünf offiziellen Atommächte verpflichten sich im Atomwaffensperrvertrag auch eine vollständige Abrüstung ihrer Atomwaffen unter internationaler Aufsicht vertraglich zu vereinbaren. Unterzeichnerstaaten die keine Atomwaffen besitzen sollen bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie unterstützt werden und verpflichten sich in Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) Sicherheitsvorkehrungen zu treffen die den Bau von Atomwaffen verhindern sollen.

Der Atomwaffensperrvertrag wurde am 1. Juli 1968 von den USA der Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Mittlerweile haben 189 Staaten den Vertrag unterzeichnet darunter auch die Volksrepublik China und Frankreich (beide 1992 ). Zu den nicht unterzeichnenden Staaten gehört neben Indien und Pakistan die durch Atomtests ihre Fähigkeit zum nuklearen Erstschlag bewiesen haben auch Israel welches den Besitz von Atomwaffen bis jetzt weder dementiert noch bestätigt hat. Nordkorea ist dem Atomwaffensperrvertrag 1985 beigetreten hat aber am 11. Januar 2003 den Austritt erklärt.
Der Vertrag war zunächst für 25 Jahre gültig. 1995 wurde er auf unbestimmte Zeit verlängert.

Der Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag bedeutet für die Unterzeichnerstaaten die Verpflichtung sich in regelmäßigen Abständen den von der IAEA durchgeführten Kontrollen auf Einhaltung des Vertrags zu unterwerfen. Da diese Kontrollen aber angemeldet werden und sich zudem nur auf solche Anlagen richten die die Vertragsstaaten freiwillig zur Kontrolle anbieten ist die Aufdeckung eines Vertragsverstoßes mehr als fragwürdig. Dies wurde deutlich als die IAEA nach dem zweiten Golfkrieg 1991 erstmals uneingeschränkte Untersuchungen im Irak durchführen konnte und dabei das geheime Atomwaffenprogramm Saddam Husseins aufdeckte. Um ein wirksameres Mittel der Überprüfung zu erhalten hat die IAEA daher ein Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag verfasst das den Inspektoren die Möglichkeit gibt unangemeldete Kontrollen in beliebigen Anlagen durchzuführen. Dieses Protokoll ist allerdings erst in 38 Staaten in Kraft (Stand 2004). Weder die USA noch die EU-Staaten haben das Protokoll bisher ratifiziert.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Atomwaffensperrvertrag' trennt man wie folgt:

  • Atom|waf|fen|sperr|ver|trag
(Definition ergänzt von Maxim am 26.03.2019)

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