Attache

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Attache

Definition, Bedeutung

Attaché (zu frz. attacher, befestigen) oder Attachée (weibliche Form) ist eine Bezeichnung im auswärtigen Dienst eines Landes.

Der Begriff Attaché wird in dreifacher Bedeutung gebraucht:

  • Erstens bezeichnet er im Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten im Vorbereitungsdienst für den höheren auswärtigen Dienst. Um Attaché zu werden, muss man den einmal jährlich stattfindenden Auswahlwettbewerb des Auswärtigen Amtes bestehen. Daran teilnehmen kann jeder, der ein Studium an einer Universität (Fachhochschule reicht nicht) absolviert hat oder sich als Angehöriger des gehobenen auswärtigen Dienstes durch hohe Leistungen im Dienst qualifiziert hat und vorgeschlagen wurde. Nach der Laufbahnprüfung wird der Attaché zum Legationssekretär, danach zum Legationsrat ernannt.
  • Zweitens werden einige Angehörige von Botschaften so genannt, etwa Militärattachés oder Kulturattachés. Hier bezeichnet der Titel eine Funktion, keine Amtsbezeichnung. In der Regel gibt es Militärattachés nur an mittleren und größeren Botschaften, wobei dieser in der Regel den Rang eines Obersten oder Oberstleutnants innehat.
  • Drittens führen im Ausland Angehörige des gehobenen und mittleren Dienstes (in englischer oder französischer Übersetzung) den Titel Attaché; es handelt sich dabei in der Regel um einen Sachbearbeiter oder ähnliches in einer Auslandsvertretung.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Attache' trennt man wie folgt:

  • At|ta|ché
(Definition ergänzt von Ansgar am 16.03.2019)

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