Außendienst
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Außendienst
Definition, Bedeutung
- Als Außendienst (AD) wird in der speziellen Betriebswirtschaftslehre, insbesondere im Vertrieb, die Tätigkeit eines Reisenden oder Handelsvertreters, häufig auch die Arbeit von Servicepersonal bezeichnet, welches im Hersteller- oder Händlerauftrag Kunden besucht und technische Arbeiten vor Ort erledigt sowie dabei ebenfalls (Ersatzteil-)Verkäufe oder Zusatzverkäufe abwickelt.
- das Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer bei seiner Arbeit nicht im Betrieb verweilenverweilt
- Dienst außerhalb der Dienststelle; Ggs. Innendienst
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Außendienst' trennt man wie folgt:
- Au|ßen|dienst
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