Außendienst

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Außendienst

Definition, Bedeutung

  • Als Außendienst (AD) wird in der speziellen Betriebswirtschaftslehre, insbesondere im Vertrieb, die Tätigkeit eines Reisenden oder Handelsvertreters, häufig auch die Arbeit von Servicepersonal bezeichnet, welches im Hersteller- oder Händlerauftrag Kunden besucht und technische Arbeiten vor Ort erledigt sowie dabei ebenfalls (Ersatzteil-)Verkäufe oder Zusatzverkäufe abwickelt.
  • das Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer bei seiner Arbeit nicht im Betrieb verweilenverweilt
  • Dienst außerhalb der Dienststelle; Ggs. Innendienst

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Außendienst' trennt man wie folgt:

  • Au|ßen|dienst
(Definition ergänzt von Till am 15.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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