Außenverhältnis

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Außenverhältnis

Definition, Bedeutung

  • Im deutschen Gesellschaftsrecht wird das Außenverhältnis - Rechtsbeziehungen der Gesellschaft nach außen hin zu fremden Dritten - vom Innenverhältnis, also den Rechtsbeziehungen der Gesellschafter oder Bevollmächtigten der Gesellschaft zueinander und gegenüber der Gesellschaft, unterschieden.

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(Definition ergänzt von Ludwig am 19.02.2019)
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