außergerichtlich

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außergerichtlich

Definition, Bedeutung

  • ohne Beteiligung eines Gerichts
  • ohne Mitwirkung eines Gerichts

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'außergerichtlich' trennt man wie folgt:

  • au|ßer|ge|richt|lich
(Definition ergänzt von Mikail am 06.03.2019)
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