außenstehender
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außenstehender
Definition, Bedeutung
- jmd., der nicht zur Familie, nicht zu einer Gemeinschaft, Gruppe gehrt, der nicht ber deren Angelegenheiten Bescheid wei; was wir hier reden, ist nicht fr Auenstehende / auen Stehende bestimmt; ich als Auenstehender / auen Stehender kann das nicht beurteilen; fr einen Auenstehenden / auen Stehenden ist das unbegreiflich
- Person, die an einer Sache nicht beteiligt ist
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'außenstehender' trennt man wie folgt:
- außen Stehender
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