außenstehender

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außenstehender

Definition, Bedeutung

  • jmd., der nicht zur Familie, nicht zu einer Gemeinschaft, Gruppe gehrt, der nicht ber deren Angelegenheiten Bescheid wei; was wir hier reden, ist nicht fr Auenstehende / auen Stehende bestimmt; ich als Auenstehender / auen Stehender kann das nicht beurteilen; fr einen Auenstehenden / auen Stehenden ist das unbegreiflich
  • Person, die an einer Sache nicht beteiligt ist

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'außenstehender' trennt man wie folgt:

  • außen Stehender
(Definition ergänzt von Leila am 19.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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