Außenwirkung
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Außenwirkung
Definition, Bedeutung
- Außenwirkung ist ein Zentralbegriff des öffentlichen Rechts. Mit Außenwirkung ist Wirkung außerhalb der Verwaltung gemeint, also eine Auswirkung auf den (z. B.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Außenwirkung' trennt man wie folgt:
- Au|ßen|wir|kung
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