Außenwirkung

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Außenwirkung

Definition, Bedeutung

  • Außenwirkung ist ein Zentralbegriff des öffentlichen Rechts. Mit Außenwirkung ist Wirkung außerhalb der Verwaltung gemeint, also eine Auswirkung auf den (z. B.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Außenwirkung' trennt man wie folgt:

  • Au|ßen|wir|kung
(Definition ergänzt von Tamino am 13.03.2019)
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